Organisatorisches
Abmeldung
Alle Schüler, die unsere Schule verlassen wollen, bitten wir, sich schriftlich abzumelden.
Alle Schüler, die das Klassenziel erreicht haben, aber im folgenden Schuljahr eine andere Schule besuchen wollen, bitten wir ebenfalls um eine schriftliche Abmeldung, damit wir die Klassen für das nächste Schuljahr rechtzeitig planen können. Die Abmeldung sollte bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres erfolgen.
Schüler, die das Klassenziel nicht erreicht haben, sollen bis zum Ende des Schuljahres verbindlich mitteilen, ob sie die Schule verlassen oder weiterhin besuchen. Liegt bis zu dem genannten Zeitpunkt keine schriftliche Meldung vor, so gehen wir davon aus, dass diese Schüler am Gymnasium Wertingen bleiben wollen.
Krankmeldungen
Bitte rufen Sie, wenn Ihr Kind krank ist, am ersten Tag der Erkrankung zwischen 7.30 Uhr und 8.00 Uhr beim Sekretariat der Schule an (08272/60972-0 ) oder schicken Sie uns ein Fax (08272/60972-49). Bitte keine E-Mails, weil diese nicht immer sofort ankommen.
Wir überprüfen zu Beginn der ersten Stunde die Anwesenheit der Schüler. Wenn ein Schüler unentschuldigt fehlt, nimmt die Schule umgehend über die Telefonnummern, die Sie uns genannt haben, Kontakt auf.
Um unnötige Rückfragen zu verhindern, bitten wir Sie dringend, diese Regelung mitzutragen.
Sie sollten auch nicht versäumen, Ihrem Kind am ersten Tag seines Wiedererscheinens in der Schule eine schriftliche Entschuldigung über die Dauer seiner Erkrankung mitzugeben. Dauert die Erkrankung länger als drei Tage, so schicken Sie uns bitte diese Entschuldigung. Diese Krankheitsbestätigung wird beim Absentenheftführer in der Klasse abgegeben.
Sie können sich hier ein Formblatt für die Krankheitsbestätigung im PDF-Format herunterladen.
Unterrichtsbefreiungen, z. B. für Arztbesuche, stellen ausschließlich die Mitglieder der Schulleitung aus. Bitte nehmen Sie ggf. rechzeitig mit uns Kontakt auf.
Anmeldung
Zur Anmeldung unbedingt mitzubringen sind die Geburtsurkunde des Kindes und sein Übertrittszeugnis von der abgebenden Schule, und zwar jeweils im Original. Sollten Sie allein erziehender, geschiedener Elternteil sein, so benötigen wir auch die Dokumente, die Ihnen das Sorgerecht zubilligen.
Bitte denken Sie daran, dass laut Gesetz nur aufgenommen werden kann, wer zum Stichtag 30. Juni das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Bei der Aufnahme werden Sie gebeten, neben Ihrer häuslichen Telefonnummer eine weitere Nummer anzugeben, unter der Sie an den Schultagen zwischen 8.00 und 9.00 Uhr erreichbar sind. Sollte Ihr Kind zu diesem Zeitpunkt nicht zum Unterricht erschienen sein, ohne dass eine telefonische oder schriftliche Entschuldigung vorliegt, so können wir Sie auf diese Weise davon umgehend in Kenntnis setzen.
Sie erhalten am Tag der Anmeldung mehrere Formblätter, die Sie uns rasch ausgefüllt wieder zukommen lassen sollten.
Religionslehre & Sonderfälle
Soll Ihr Kind, obwohl es der römisch- katholischen oder der evangelisch-lutherischen Kirche angehört, nicht
am Religionsunterricht teilnehmen, so können Sie eine entsprechende Erklärung abgeben. In diesem Falle wird Ihr Kind den Ethikunterricht als Pflicht- und Vorrückungsfach besuchen. Umgekehrt können Nicht-Mitglieder der beiden großen Konfessionen Antrag auf Teilnahme am konfessionellen Religionsunterricht stellen. Die Erklärungen gelten bis auf Widerruf.
Bitte informieren Sie uns auch unbedingt schon bei der Anmeldung über besondere Gegebenheiten im Zusammenhang mit Ihrem Kind. Es ist für uns wichtig zu wissen, ob Ihr Kind etwa an einer chronischen Krankheit leidet (Allergien, Diabetes usw.), regelmäßig Medikamente zu sich nehmen muss oder Behinderungen vorliegen. Nur wenn Sie uns informieren, können wir entsprechende Vorkehrungen treffen und im Notfall rechtzeitig und richtig reagieren.
Auch wenn spezielle persönliche Verhältnisse die Leistungsfähigkeit Ihres Kindes beeinträchtigen sollten (z.B. Trennung der Eltern, Tod eines Angehörigen usw.) bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Informationsabende
Für alle Schüler, die in die 5. Jahrgangsstufe unseres Gymnasiums neu eintreten möchten, findet am Montag 28.02.2011 um 19.00 Uhr ein Informationsabend statt.
Die Schüler der 5. Klassen des Naturwissenschaftlich-Technologischen Gymnasiums müssen sich am Ende des Schuljahres entscheiden, welche zweite Fremdsprache sie wählen.
Wenn es organisatorisch möglich ist, können Schüler der 10. Klasse wählen, welche Sprachenfolge sie in der 11. Klasse wünschen.
Unterrichtszeiten
7.30 Uhr bis 7.45 Uhr: Beaufsichtigter Aufenthalt der Schüler im Erdgeschoß und Pausenhof. Zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeit im Klassenzimmer
1. Stunde: 7.50 Uhr bis 8.35 Uhr
2. Stunde: 8.35 Uhr bis 9.20 Uhr
Pause 9.20 Uhr bis 9.40 Uhr
3. Stunde: 9.40 Uhr bis 10.25 Uhr
4. Stunde: 10.25 Uhr bis 11.10 Uhr
Pause 11.10 Uhr bis 11.25 Uhr
5. Stunde: 11.25 Uhr bis 12.10 Uhr
6. Stunde: 12.10 Uhr bis 12.55 Uhr
7. Stunde: 13.00 Uhr bis 13.45 Uhr
6. und / oder 7. Std. : Mittagspause
8. Stunde: 13.45 Uhr bis 14.30 Uhr
9. Stunde: 14.30 Uhr bis 15.15 Uhr
Pause 15.15 Uhr bis 15.20 Uhr
10. Stunde: 15.20 Uhr bis 16.05 Uhr
11. Stunde: 16.05 Uhr bis 16.50 Uhr