Am Gymnasium Wertingen wird im kommenden Schuljahr 2022/23 keine Einführungsklasse eingerichtet.

In unserem näheren Umfeld werden am Gymnasium Neusäß, am Holbein-Gymnasium in Augsburg sowie am Albertus-Magnus-Gymnasium in Lauingen Einführungsklassen angeboten.

Die Einführungsklasse richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit einem Mittleren Bildungsabschluss, der an einer Real-, Mittel- oder Wirtschaftsschule erworben wurde. Das Angebot gilt auch für Schüler mit dem Mittleren Bildungsabschluss, den an einer staatlich genehmigten Schule, z. B. einer Montessori-Schule erworben haben.

Die Einführungsklasse entspricht der 10. Jahrgangsstufe des Gymnasiums. Sie ermöglicht den Schülerinnen und Schülern den Übertritt in die Oberstufe und somit den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife.

Ziel der Klasse ist es, in die Breite der Fächer am Gymnasium einzuführen, damit den Schülern möglichst viele der in der Oberstufe vorgesehenen Wahlmöglichkeiten offen stehen. Daher gibt es keine Unterscheidung nach Ausbildungsrichtungen. Jeder Schüler kann eigene Schwerpunkte setzen, ggf. durch die Wahl der 2. Fremdsprache und durch die Wahrnehmung von Wahlunterrichts-, Intensivierungs- bzw. Förderangeboten. Ermöglicht wird so eine gezielte Förderung in den Fächern, in denen die Schüler keine Vorkenntnisse besitzen (spät beginnende 2. Fremdsprache) sowie in denen, die verbindliche Abiturprüfungsfächer sind (Mathematik, Deutsch, Fremdsprache). Damit wird der Niveauunterschied zwischen der Mittleren Reife und dem nach der 10. Klasse des Gymnasiums erreichten Stand ausgeglichen.

Für die Aufnahme sind weder der Besuch einer bestimmten Wahlpflichtfächergruppe noch ein bestimmter Notendurchschnitt vorgeschrieben. Voraussetzung ist aber ein pädagogisches Gutachten, das die Schule ausstellt, an der die Mittlere Reife erworben wurde (GSO § 7 Abs. 2 Satz 5). Die Bewerber dürfen zum Stichtag 30.06.2022 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Eine Online-Anmeldung ist ab 08. März 2022 möglich.

Bei der verbindlichen Anmeldung vom 01.-05. August 2022 benötigen wir folgende Unterlagen:

  • unterschriebenes Anmeldeformular (wenn nicht schon abgegeben)
  • pädagogisches Gutachten
  • Kopie des Jahreszeugnisses
  • Nachweis über Masernschutz , z. B. durch
    1. einen Impfausweis („Impfpass“) oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) darüber, dass bei Ihrem Kind ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht oder
    2. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihrem Kind eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
    3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Ihr Kind aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann (Kontraindikation) oder
    4. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat.

Busfahrkarte

Unter den folgenden Links können Sie den Erfassungsbogen der Landratsämter zur Beantragung einer Fahrkarte herunterladen. Bitte drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und bringen Sie es zur Anmeldung mit.