Die Anmeldung für unsere neuen Fünftklässlerinnen und Fünftklässler findet vom 08. bis 12. Mai 2023 statt. Laden Sie sich gerne unser Merkblatt und die Checkliste herunter.

Für einen Wechsel während des Schuljahrs an das Gymnasium Wertingen bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat.

Voraussetzungen

Für alle Neuanmeldungen gilt: Das Kind darf am 30. September des Jahres der Anmeldung das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Notenschnitt, der sich aus den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU ergibt, muss 2,33 oder besser sein.

Schülerinnen und Schüler, die keinen ausreichenden Notendurchschnitt vorweisen können, und solche, die kein Übertrittszeugnis erhalten, weil sie von einer nicht öffentlichen oder nicht staatlich anerkannten Grundschule (z. B. Waldorf- oder Montessorischule) kommen, müssen am Probeunterricht teilnehmen.

Termine

08. bis 12. Mai 2023: Neuanmeldung für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5

16., 17. und 19. Mai 2023: Probeunterricht

Probeunterricht

Der Probeunterricht zur Aufnahme ins Gymnasium findet jeweils im Mai statt. Dabei werden die Schüler in kleineren Unterrichtsgruppen zusammengefasst. Auf die bisherige Klassen- und Schulzugehörigkeit wird nach Möglichkeit Rücksicht genommen. Für jede Unterrichts-gruppe sind mindestens zwei Lehrkräfte des Gymnasiums verantwortlich, die abwechselnd unterrichten und beobachten. Dem Probeunterricht werden die Anforderungen der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Gymnasiums zu Grunde gelegt.

Der Probeunterricht wird mit bayernweit einheitlichen Aufgaben durchgeführt.

Der Probeunterricht besteht aus Unterricht und schriftlichen Arbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik. Im Fach Deutsch sind folgende Aufgabenformate für den schriftlichen Teil des Probeunterrichts vorgesehen:

  • Aufsatz (erzählender Text, Sachtext)
  • Rechtschreibung
    • Probeunterricht nach Jahrgangsstufe 4 der Grundschule: Wortdiktat mit Bildern; zu verbessernder Fehlertext
    • Probeunterricht nach Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori-Schulen): Diktat
  • Textverständnis
  • Sprachbetrachtung (Grammatik)

Im Fach Mathematik sind für den schriftlichen Teil des Probeunterrichts folgende Bereiche vorgesehen:

  • Formales Rechnen
  • Lösen von Sachaufgaben
  • Geometrie

Sowohl das Unterrichtsgespräch als auch der schriftliche Teil des Probeunterrichts sollen zur Schülerbeurteilung herangezogen werden.